Als wir die Webseite gestalteten, hat diese ursprünglich Natursteingärten geheissen. Ein Gärtner, der gekündigt wurde, hat uns mit der Gestaltung beauftragt. Wir sollten diese ähnlich einer Beispielseite eines Wettbewerbers konzipieren.
In WordPress haben wir eine ähnliche Vorlage gefunden und die Webseite wurde veröffentlicht. Allerdings hat der Gärtner sich für eine Neuanstellung entschieden, statt den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
Diese ist in der Tat ohne Kapital sehr schwierig zu gestalten. Ein Teilzeitpensum mit der Option später ein Wettbewerber zu werden, ist unwahrscheinlich. Bankkredite gibt es nur, wenn Vermögen vorhanden ist und Investoren investieren in hochprofitable Geschäfte.
Die Löhne von Gärtnern sind tief und dies wird gesellschaftlich akzeptiert. Wenn jemand neu beginnt, will er stets den Preis unterbieten, um zu Aufträgen zu kommen. Weil aber die Auslastung am Anfang tief ist, müsste der Stundenlohn sogar höher sein. Von der Sozialberatung ABB werden Einkünfte von Selbständigen von CHF 5000,- vor den Abzügen für Sozialversicherungen, Steuern und allgemeinen Kosten wie Werbung und Beratung sogar als gut betrachtet.
Die Arbeitslosenkasse lässt keine Selbständigkeit zu. Um einen arbeitslosen Gärtner einen Zwischendienst zu ermöglichen, hatten wir unter dieser Webseite die IPS-Gartenbau aktiviert. Für uns ist es interessant gewesen, die ganzen Anforderungen, welche die Behörden fördern zu kennen.
Heute ist die Webseite ein Beispiel für die Aktivitäten von i54.ch. Wenn sich ein Gärtner selbständig machen möchte, können wir gerne unsere Erfahrungen zur Verfügung stellen. Auch für andere Branchen lohnen sich unsere Rechtstipps.
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